Kostenberzuschussung in den Bereichen Therapie und Prävention

Durch meine Ausbildung (§3 DiätAssG) und Qualitätssicherung erfülle ich die notwendigen Voraussetzungen für eine mögliche Kostenerstattung nach §20 und §43 SGB V durch die Krankenkassen. Dies bedeutet für Sie eine mögliche Kostenerstattung bei Beratungen in den Bereichen Prävention und Therapie.

Die Zuschüsse der Kassen sind unterschiedlich, dies erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse (z.Zeit: 35 €/ Erstgespräch; 23€/ Folgeberatungen, z.T. auch Übernahme der gesamten Kosten).