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Kostenbezuschussung

Die Ernährungstherapie ist eine Leistung zur Rehabilitation (§43 SGB V) und kann von Ihrer Krankenkasse bezuschusst werden. 

Durch meine Ausbildung (§3 DiätAssG) und Qualitätssicherung erfülle ich die notwendigen Voraussetzungen für eine mögliche Kostenerstattung durch die Krankenkassen. 

 

Die Zuschüsse der Kassen sind sehr unterschiedlich, diese erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse bzw. erhalten die Antwort nach der Antragsstellung. 

 

Wenn Sie einen Antrag zur Kostenbezuschussung stellen möchten, gehen Sie wie folgt vor: 

 

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Falls Sie bereits eine Bescheinigung oder ein Rezept von Ihrem Arzt erhalten haben, gehen Sie zu Schritt 3.
 

Selbstverständlich können Sie sich bei mir auch unabhängig von der Kostenbeteiligung der Krankenkasse anmelden.

 

1. Drucken Sie die Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus.

2. Lassen Sie diese Bescheinigung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausfüllen.

3. Kopieren Sie sich und für mich ein Exemplar der ausgefüllten Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung, diese mailen Sie mir mit der Anmeldung dann zu. 

4. Reichen Sie die ärztliche Bescheinigung und den Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein.

5. Lesen Sie sich die Anmeldung und die DSGVO hinsichtlich der Kosten und Konditionen gut durch und mailen mir diese ausgefüllt und unterschrieben an oder per Post zu.